Erleichterte Einbürgerung

Erleichterte Einbürgerung
5. Februar 2017 Mathias Reichmuth

In den letzten zehn Jahren wurden gegen 40’000 Personen pro Jahr eingebürgert, doppelt so viele wie im Durchschnitt der EU-Länder, gemessen an deren Gesamtbevölkerung. Eine erleichterte Einbürgerung war bisher Ehepaaren vorbehalten und soll nun auch auf die dritte Generation der Ausländer ausgedehnt werden. Und nächstens werden sich weitere Gruppen melden, die ebenfalls vereinfacht eingebürgert werden wollen.

Auf die aktuelle Abstimmung hin wurde uns Stimmberechtigten von den Medien erzählt, die Schweizer Einbürgerungsprüfung zähle zu den härtesten europaweit. Unter anderem müssten die Bewerber wissen, wie viele Mitglieder das Schweizer Parlament hat? Es ist völlig belanglos, ob zukünftige Schweizer diese Zahl kennen, wichtiger wäre, seriös zu prüfen, ob die Personen gegen unsere Gesetze verstiessen und zu verlangen, auf das frühere Bürgerrecht zu verzichten. Wofür soll jemand, der den ehrlichen Wunsch hat, Schweizer zu werden, sein früheres Bürgerrecht behalten? Klar, ein Doppelbürger präsentiert bei Reisen ins Ausland, den ihm vorteilhafter scheinenden Pass. Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung hat aber kein zweites Bürgerrecht und kann daher diese „Figgi-Mühli“ nicht nutzen. So werden wir gegenüber den Neuschweizern vom eigenen Staat diskriminiert. Aber wir Schweizer benachteiligen uns ja gerne selber, das hat Tradition.

Der rote Pass ist keine Wegwerfware, darum stimme ich am 12. Februar zur erleichterten Einbürgerung „NEIN“.

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