Volkssouveränität

Volkssouveränität
10. Februar 2016 Christian Eiholzer

Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Chef im ganzen Land?

Gemäss unserer Bundesverfassung ist das Volk, die oberste Instanz in der Schweizer Politik.

Kein Kaiser, kein Diktator und kein Bundesrat, steht in der Schweiz über dem einfachen Bürger.

Parlament, Bundesrat und Verwaltung, sind einzig dazu da, dem Volk zu dienen und nicht umgekehrt.

In weiten Teilen der Welt ist dies jedoch nicht so.

Es gilt der Grundsatz: Was der Staat frisst, soll das Volk verdauen.

Leider ist diese Tendenz auch bei uns, seit längerer Zeit spürbar.

Die Mitbestimmung der Bürger soll geschmälert, die Macht der staatlichen Eliten und der Verwaltung soll ausgebaut werden.

Politik und Rechtsprechung wird deshalb auch immer internationaler und komplexer, um die Entscheidungshoheit des Schweizer Volkes einzuschränken.

So lässt es sich in Bern dann leichter „herrschen“ und im Reich ihrer Akten sind die Bürokraten eben König.

Jüngstes Beispiel hierfür ist die aktuelle Debatte zur Durchsetzungsinitiative.

Die im Jahre 2010 vom Volk abgelehnte Härteschutzklausel, wurde hinterrücks wieder eingebaut.

Genau diese Schutzklausel aber, schützt kriminelle vor der Ausweisung.

Mit Anwälten, welche oftmals der Steuerzahler berappen darf, schützten wir damit die ausländischen Täter, statt die inländischen Opfer.

Für mich hat jedoch das Schweizer Volk und deren Sicherheit die weit höhere Priorität, als das Aufenthaltsbedürfnis krimineller Ausländer.

Es stimmt mich bedenklich das unsere politischen Volksvertreter, demokratische Volksentscheide hintertreiben und sich als Hüter der schwarzen Schafe aufspielen.

Sagen wir deshalb ja zur Ausschaffung krimineller Ausländer und damit ja, zur Durchsetzung von Volksentscheiden.

 

Christian Eiholzer

 

 

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