Contra Axen vors Volk

Contra Axen vors Volk
19. Mai 2016 KR Bernadette Wasescha

Von Bernadette Wasescha

Die Ausgangslage und gesetzliche Grundlage des Axen ist Teil des Nationalstrassennetzes und somit klar Auftrag des Bundes, wie im Bundesbeschluss Art. 197 Ziff. 3 BV: ausgeführt wird. Somit stehen Uri und Schwyz bundesrechtlich in der Pflicht. Die Planung ist weit fortgeschritten, die Kostenaufteilung zwischen Bund und Kanton ist bundesrechtlich vorgeschrieben. Schwere Unfälle machen aus Sicherheitsgründen den Ausbau notwendig und sinnvoll. Brunnen wird durch die Sperrung des Mositunnels in der Dorfdurchfahrt der 30- er Zone, die gewährleistet sein muss und Sisikon, welches mit unzumutbaren 14`000 Fahrzeugen täglich massiv belastet! Die Solidarität mit dem Nachbarkanton Uri und der Umfahrung von Sisikon gehört zum Paket. Die „Netzvollendung Nationalstrasse“ des Bundes ist eine Jahrzehnte alte Pendenz. Der Kanton Schwyz will und braucht eine sicherere Verbindung für die Schwyzer, Urner und Tessiner Wirtschaft mit der Nord-Süd-Verbindung. Der Bund fordert: Bei Schliessung des Seelisbergtunnels muss die Axenstrasse als Ausweichroute sicher verfügbar sein und den Verkehr bewältigen. Diese Netzredundanz wird erst mit der Neuen Axenstrasse gewährleistet sein. Heute: gilt ein hohes Sicherheitsrisiko für Velofahrer, Fussgänger- und Landwirtschaftsverkehr, auf der Axenstrasse, Spital und Tod oder Trottoir wählen! Morgen: wird der Langsamverkehr auf die alte angepasste Axenstrasse geleitet. Setzen wir ein Zeichen in die Zukunft und gegen die Initiative.

Ich stimme NEIN.

0 Kommentare

Antwort hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

*