Unnötige Gesetze abschaffen!

Unnötige Gesetze abschaffen!
1. November 2017 KR Bernadette Wasescha

„Die Kultur“ ist ein weit gefasster Begriff, welcher die Gesamtheit der geistigen, künstlerischen und wissenschaftlichen Leistungen, die ein Volk und eine Epoche charakterisieren.

Die Kultur soll im eigenen Kanton weiter unterstützt und erhalten bleiben!

Die Vereinbarung über den Kulturlastenausgleich in andere Kantone soll gekündigt werden. Damit wird der Staatshaushalt entlastet, ohne dass die Beiträge an die Kultureinrichtungen gekürzt werden. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 31. Mai 2017 der Kündigung mit 55 zu 38 Stimmen zugestimmt. So sollen künftig mit freiwilligen Beiträgen von 1.8 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds an die beiden Standortkantone Zürich und Luzern entrichtet werden. Der Lotteriefonds weist mit einem aktuellen Bestand von rund 15.4 Mio. Franken solide Reserven auf und somit ist für die nächsten zehn Jahre die Finanzierung sichergestellt.

Mit dem NFA aktuell 187 Mio. leistet der Kanton Schwyz bereits einen sehr hohen Beitrag in andere Kantone und an Kultureinrichtungen.

Das Wichtigste ist, dass das Kulturschaffen im Kanton Schwyz nicht zu kurz kommt. Der Kanton Schwyz hat eine sehr reiche Kultur.

Ebenfalls möchte der Kantonsrat die Wohnbauförderung aus dem Gesetz nehmen und auflösen. Schliesslich stehen immer mehr Wohnungen leer. So wurden beispielsweise im Jahre 2016 lediglich bei 145 von den möglichen 1046 Fällen Zusatzverbilligungen geleistet. Schwerwiegender aber ist das grundsätzliche Problem: Wenn die Politik zusätzliches Geld in den Markt pumpt, tut sie nichts anderes, als die Preisspirale weiter zu drehen. Profitieren wird eine Minderheit, die das Glück hat, in die so subventionierten Wohnungen einzuziehen. Bezahlen aber werden alle Steuerzahler! Aber davon einmal abgesehen: Das Volk erwartete damals von einem Ja vor allem eines: günstige Wohnungen. Es wollte sicher nicht mit seinem Geld an der Bodenpreisspirale schrauben. Somit empfehle ich Ihnen geschätzte Bürgerinnen und Bürger zweimal Ja zur am 24. September

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