SKOS, Entlassung aus der Sozialhilfe: Anreize für Junge erhöhen

SKOS, Entlassung aus der Sozialhilfe: Anreize für Junge erhöhen
10. Januar 2016 KR Bernadette Wasescha

Rund 45 Prozent der Menschen, die in der Schweiz Sozialhilfe beziehen, sind 25 Jahre alt oder jünger.

Eine grosszügige Sozialhilfe ist ein Anreiz, nicht zu arbeiten. Oder man arbeitet als Sozialhilfebezüger nur noch so viel, dass man innerhalb des nicht steuerbaren Freibetrages bleibt, aber nicht mehr. Ansonsten kürzt sich die Person massiv selber. Wer arbeitet und aus der Sozialhilfe fällt, hat oft mehrere Hundert Franken weniger. Bei Familien ist die Differenz noch grösser.

Einzelpersonen, die völlig von der Fürsorge abhängig sind, erhalten neben einer Grundpauschale von 986.- Fr / Monat zusätzliche Beiträge für: Gesundheitskosten, Wohnung, Kinderbetreuung, Integrations- und Sprachkurse, Transportspesen, Sozialversicherungsbeiträge und vieles mehr. So kommen Sozialhilfeempfänger auf Beträge, die teilweise weit über den Einkommen der arbeitenden Bevölkerung liegen. Eine Familie mit vier Kindern beansprucht rund 6‘000.- Fr / Monat von der Sozialhilfe. Netto – das entspricht einem Bruttolohn von gegen 100‘000.– Franken pro Jahr, wobei sämtliche Leistungen steuerbefreit sind.

Fazit: ein 20-Jähriger erhält heute den gleichen Betrag wie ein 55-Jähriger, obwohl er regelmässig einen tieferen Lebensstandard haben dürfte beziehungsweise sollte. Ein junger Sozialhilfebezüger erhält mehr als seine gleichaltrige Kollegin, die eine Lehre absolviert. Die Sozialhilfe-Ansätze sind für junge Leute zu hoch.
Deshalb sind auch viele Jugendliche nicht motiviert, früh aufzustehen und einer Arbeit nachzugehen, bei der sie kaum mehr verdienen, als sie von der Sozialhilfe erhalten. Es braucht aber Ausbildungs- resp. Eingliederungsangebote für Junge.

Demzufolge soll bei Jungen die Sozialhilfe nach unten korrigiert werden. Begründung: einem Jungen, der zuvor noch nie ein volles Einkommen erzielt hat, soll von der Sozialhilfe nicht der gleiche Lebensstandard geboten werden wie beispielsweise einem 55-Jährigen.

Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat eine Teilrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe (ShG) vorzulegen.
Mit dieser Teilrevision soll das Niveau der finanziellen Unterstützung in der Sozialhilfe bei jüngeren Personen gesenkt werden, da die SKOS-Ansätze bei Jungen im Vergleich zur älteren, ausgesteuerten Generation zu hoch sind.
Die Gemeinden sind zu motivieren, einen Teil der freiwerdenden Mittel in Ausbildungs- bzw. Eingliederungsangebote zu investieren

Wir danken dem Regierungsrat für die zeitnahe Bearbeitung unseres Anliegens.

Hanspeter Rast
KR Reichenburg, SVP

Bernadette Wasescha
KR Merlischachen, SVP

Ruedi Imlig
KR Arth- Oberarth- Goldau, FDP

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