Familien stärken dank KESB-Initiative

Familien stärken dank KESB-Initiative
26. April 2017 KR Bernadette Wasescha

Seit dem 1.1.2013 ist das neue Kindes und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die damalige Zielsetzung wurde in der Umsetzung verzaust, verwässert und zum Teil ins Gegenteil gekehrt. Selbstbestimmungsrecht wurde beschnitten, Bürger ohne Gewährung des rechtlichen Gehörs bevormundet oder sogar die Fürsorge und das Sorgerecht grundlos entzogen. Es ist unfassbar, wie Betroffene von der KESB Behörde diskriminiert, rücksichtslos, entwürdigend und respektlos behandelt wurden. So war es dringend nötig die Initiative zu ergreifen um den leidenden, schwer Betroffenen, Hoffnung zu geben und die gravierende Fehlentwicklung einer Behörde entgegen zu halten. Bei der Initiative geht es darum die Fehler zu korrigieren, was dringend nötig und notwendig ist. Mit der Initiative wird Druck auf die mangelnde Zusammenarbeit gelegt und das Kindes und Erwachsenenschutzrecht wieder dort angesiedelt wo man die Bürger kennt, achtet und respektiert, das Gespräch sehr viel bewirkt und im engsten Umfeld Lösungen gefunden werden. Bei einer KESB-Gefährdungsmeldung muss unverzüglich gehandelt werden! Den Brand löschen, wenn’s brennt und nicht erst kommen um die Asche zu beseitigen! Weil es jeden unerwartet treffen kann, müssen die Entscheide menschlich, sofort, vor Ort und unbürokratisch ausfallen. Die KESB könnte sich ähnlich wie Bezirksgerichte mit Laien und Profis organisieren. Mit einem Ja werden die Familien gestärkt, die Verantwortung der Gemeinden, Kostentransparenz und Kontrolle über die KESB gesteigert.

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