Fahrschule der Asylanten und Migranten – bezahlt das Migrationsamt?

Fahrschule der Asylanten und Migranten – bezahlt das Migrationsamt?
4. Januar 2016 KR Bernadette Wasescha

Kleine Anfrage:

eingereicht: 03.12.15

Fahrschule der Asylanten und Migranten – bezahlt das Migrationsamt?

Immer wieder machen Meldungen die Runde, nach dem Asylsuchende und Migranten bevorteilt werden gegenüber hilfsbedürftigen, minderbemittelten ansässigen Schweizer Familien.

Ich bitte den Regierungsrat mir folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist es richtig, dass Fahrstunden von Asylanten und Migranten vom Migrationsamt bezahlt werden?
  2. Hat der Regierungsrat die Absicht diese Kosten bei den Asylanten und Migranten wieder einzufordern, in welcher Zeit und zu welchen Bedingungen?
  3. Wird den Flüchtlingen und Asylanten nicht ein Leben in Saus und Braus suggeriert, welches sie ohne Sozialhilfe kaum erreichen würden und wird Ihnen durch die Vorfinanzierung, falls dies der Fall ist ein falsches Signal der Erwartungshaltung und Schuldenmacherei in unserer Schweiz gesetzt?
  4. Sieht der Regierungsrat auch eine Ungerechtigkeit und Diskriminierung gegenüber dem Schweizer Bürger, welcher die Kosten für Fahrschule, Allgemeinbildung, Weiterbildung etc. selber bezahlen muss egal der finanziellen Möglichkeiten?

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Fragen

Freundliche Grüsse
SVP Kantonsrätin Bernadette Wasescha

 

Antwort des Departementsvorstehers

Antwort 1: Nein, dem ist nicht so. Im Zuge jedes positiven Asylentscheides (Vorläufige Aufnahme, Flüchtlingsstatus) erhält der Kanton vom Bund eine sogenannte Integrationspauschale. Der Kanton hat diese zweckgebunden und bedarfsgerecht für diese Personen einzusetzen. Asylsu- chende und Personen mit negativem Asylentscheid fallen nicht in diese Gruppe. Ziel der Integra- tionsmassnahmen ist es, jene Personen, welche längerfristig in der Schweiz verbleiben, in die Gesellschaft und die Arbeitswelt zu integrieren.
Die Massnahmen der beruflichen Integration werden in enger Absprache mit Arbeitgebern und Praktikumsanbietern definiert. Die Personen sollen einer dauerhaften Erwerbstätigkeit zugeführt werden. Junge Leute erhalten idealerweise eine berufliche Grundbildung. Diese bietet am ehesten Gewähr, langfristig von der Sozialhilfe unabhängig zu werden.

Falls der Erwerb des Führerausweises die Bedingung für eine Anstellung ist, mit der eine Person selbständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann, ist dessen Finanzierung mit der Bundes- pauschale als Teil des Integrationsprozesses möglich. Es handelt sich jedoch um eine Ausnahme. Bisher wurde diese Massnahme erst in zwei Fällen angewandt. Die erste Person fand danach eine definitive Anstellung und ist seither nicht mehr auf die Sozialhilfe angewiesen. Die andere Person befindet sich noch im Integrationsprozess.

Antwort 2: Die mit Geldern der IP finanzierten Integrationsmassnahmen sind mit jenen der Ar- beitslosenversicherung oder mit Stipendien vergleichbar. Bei solchen Massnahmen ist die Rück- erstattungspflicht nicht vorgesehen.

Antwort 3: Integrationsmassnahmen bereiten Personen, die ein Bleiberecht in der Schweiz erhal- ten haben, vor, um ihnen den Einstieg in die schweizerische Berufs- und Arbeitswelt erst zu er- möglichen. Da die Voraussetzungen dieser Personen sehr unterschiedlich sind, braucht es indivi- dualisierte Massnahmen. Entscheidend ist dabei, ob mit einer Massnahme das gesetzte Ziel der wirtschaftlichen Selbständigkeit erreicht werden kann. Von einem Leben in „Saus und Braus“ zu sprechen, ist eine politische Übertreibung.

Antwort 4: Nein, ohne solche gezielten anfänglichen Unterstützungen würden es viele Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nicht schaffen, wirtschaftlich unabhängig zu werden, was den Staat auf die Länge ein Vielfaches teurer zu stehen käme.

Zustellung: Fragestellerin; Kantonsratspräsident; Fraktionspräsidenten; Mitglieder des Regie- rungsrats; Staatskanzlei (3; Staatsschreiber, Sekretariat Kantonsrat, Informationsbeauftragter); Volkswirtschaftsdepartement; Amt für Migration; Medien.
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schwyz

Departementsvorsteher Kurt Zibung, Regierungsrat

Antwortdokument der Anfrage

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